Die HBKG vertritt die gemeinsamen Interessen der 14 kommunalen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhäuser im Land Bremen in der Gesundheitspolitik. Sie informiert ihre Mitgliedshäuser über aktuelle Entwicklungen zu Gesetzen, Verordnungen und beabsichtigten Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Außerdem liegen verschiedenste Angelegenheiten in der Verantwortung der HBKG, wie z. B.: